Für die Zukunft der Solarwirtschaft!
Nach der Gesetzesvorlage zur Änderung des Erneuerbaren Energien Gesetzes (EEG) von den Ministern Rösler und Röttgen Ende Februar, hat der Bundestag bereits eine Reihe von Änderungen beschlossen. Diesen muss noch seitens des Bundesrates im Rahmen des Gesetzgebungs-verfahrens zugestimmt werden, bevor sie endgültig in Kraft treten können. SunEnergy Europe appelliert weiterhin an die Abgeordneten auf Landesebene und im Bundestag, die geplanten Änderungen nachzubessern. Für die Zukunft der Solarwirtschaft!
Unsere drei Kernforderungen:
1. Das bestehende Gesetz muss zumindest so lange gelten, wie keine Novelle beschlossen, d.h. im Bundesgesetzblatt veröffentlicht ist. Eine rückwirkende Kürzung, wie derzeit geplant, ist in keinem Fall tragbar und existenzgefährdend.
2. Für Großprojekte, insbesondere Freiflächenanlagen, muss der Vertrauensschutz mindestens bis zum Jahresende 2012 gelten.
3. Der derzeit in der Diskussion stehende Begriff der Größenbegrenzung für die Vergütungs-fähigkeit von Freiflächenanlagen muss dringend nachbessert werden. Um große Mengen Solarstrom möglichst effizient zu erzeugen, werden auch große Solarparks benötigt. Eine Vergütung der Freiflächenanlagen über 10 Megawatt Leistung ist daher sinnvoll und notwendig, denn Anlagen dieser Größenordnung produzieren den Solarstrom am günstigsten.
Eine Übersicht über die derzeitigen Änderungen zum EEG finden Sie hier.
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