Was ist das EEG?

Strom aus regenerativen Quellen wird überwiegend nicht direkt am Erzeugungsort verbraucht, sondern in das öffentliche Verbundnetz eingespeist. Die Modalitäten der Einspeisung regelt das Gesetz für den Vorrang erneuerbarer Energien oder kurz Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Es verpflichtet die Betreiber der öffentlichen Stromnetze zur vorrangigen Abnahme und Verteilung sowie zur Vergütung des Stroms, der von den Erzeugern erneuerbarer Energie bereitgestellt wird. Gefördert werden neben der Photovoltaik auch Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Wind- und Wasserkraft, Biomasse, Geothermie sowie Deponie-, Klär- und Grubengas.

Der Betreiber einer Anlage zur Erzeugung von Energie aus regenerativen Quellen bekommt für die Dauer von 20 bis 25 Jahren eine feste Vergütung pro Kilowattstunde erzeugter Energie. Der im EEG festgelegte Vergütungssatz für Photovoltaik unterliegt einer jährlichen Degression. Das bedeutet, dass die Einspeisevergütung niedriger ist, je später eine Anlage in Betrieb genommen wird. Der Gesetzgeber hat die Einspeisevergütung zum 1.1.2012 erneut gesenkt. Eine Übersicht über die Vergütungssätze finden Sie hier.

Wie berechnen sich die Vergütungssätze für Strom aus Photovoltaik?

Die Höhe der Einspeisevergütung richtet sich nach der Art der Energiequelle, dem Standort, der Kapazität der Anlage und dem Jahr der Inbetriebnahme. Die Tarife für die Einspeisung von Strom aus Photovoltaik-Anlagen sind für die Netzeinspeisung und den Eigenverbrauch unterschiedlich. Die Höhe der Vergütung ist abhängig vom Ausbau der Kapazitäten des Vorjahres. Mit der letzten Änderung des EEG vom 1.1.2012 wurden die Vergütungssätze erneut gesenkt. Die aktuelle Übersicht der Einspeisevergütung finden Sie hier.

Warum werden Anlagen zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen gefördert?

Die Umstellung auf eine Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen ist für eine nachhaltige und klimaverträgliche Energieversorgung unverzichtbar. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist die Basis für den Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland. Die Förderung ist notwendig, um die wirtschaftliche Benachteiligung der erneuerbaren Energien gegenüber konventionellen Energieträgern auszugleichen und ihren Anteil an der Gesamtenergieerzeugung zu steigern.

Welche EU-Vorgaben gibt es zum Ausbau der erneuerbaren Energien?

Mit der im Oktober 2001 in Kraft getretenen EU-Richtlinie zur Förderung der Erneuerbaren Energien hat der der Rat der Europäischen Kommission die Grundlage für die Steigerung des Anteils der erneuerbaren Energien am EU-Energieverbrauch geschaffen.

Das erste Teilziel sah eine Verdopplung des Erneuerbare Energien-Anteils am EU-Gesamtenergieverbrauch auf 12% bis zum Jahr 2010 und eine Steigerung auf 20% bis 2020 vor. Die EU-Mitgliedsstaaten haben länderspezifische Zielvorgaben für die Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen verabschiedet, konnten diese aber trotz beachtlicher Fortschritte nicht immer erreichen.

Die Herausforderung liegt insbesondere in der Anpassung der bisherigen Infrastruktur an die dezentralen erneuerbaren Energieträger. Hinzu kommen fehlende Transparenz und Benachteiligungen beim Netzzugang sowie unzureichende Informationen für Kunden und Projektpartner.

Der häufig erhobene Vorwurf, die Kosten für die Energiegewinnung aus erneuerbaren Quellen seien zu hoch, trifft nicht zu, weil die bei konventioneller Energieversorgung anfallenden externen Kosten im direkten Strompreisvergleich nicht berücksichtigt werden.

Welche länderspezifischen EU-Förderprogramme gibt es für den Ausbau der erneuerbaren Energien?

Wir sind nicht nur auf dem deutschen Markt, sondern europa- und weltweit aktiv. Beispielhaft finden Sie für Bulgarien, Frankreich, Italien und Spanien nachfolgend detailliertere Informationen zur Förderung der Energieerzeugung aus Solaranlagen.

Welche Photovoltaik-Förderprogramme gibt es in Bulgarien?

In Bulgarien gibt es seit 2006 ein Gesetz, das eine Einspeisevergütung für Strom aus Photovoltaik-Anlagen über eine Laufzeit von 25 Jahren gewährt. Die Tarife liegen zwischen 37,30 und 40,06 €ct pro Kilowattstunde (Stand Mai 2010). Die Regelung gilt bis 2015.

Für Unternehmen gibt es zusätzlich ein Subventionsprogramm, das aus dem „European Funds for Competitiveness“ finanziert wird. Die „Bulgarian Energy Efficiency and Renewable Energy Credit Line“ (BEERECL) vergibt Darlehen auf der Grundlage der Kreditlinie der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung. Die Laufzeit dieses Programms ist bis Juni 2011 vorgesehen; allerdings sind die zur Verfügung gestellten Mittel bereits jetzt ausgeschöpft (Stand Januar 2011).

Welche Photovoltaik-Förderprogramme gibt es in Frankreich?

Seit Anfang 2010 gibt es in Frankreich eine gesetzlich verankerte Einspeisevergütung für Strom aus Photovoltaik-Anlagen. Die Vergütung wird für einen Zeitraum von 20 Jahren gewährt; die Regelung gilt zunächst bis 2012. Das Gesetz hat nationale Gültigkeit, es gibt jedoch unterschiedliche Konditionen für Kontinentalfrankreich, die Überseedepartements und die Insel Korsika. Die Tarife liegen zwischen 31,40 und 58 €ct pro Kilowattstunde (Stand Mai 2010).

Strom aus Photovoltaik-Anlagen wird darüber hinaus durch verschiedene Modelle der Steuererleichterung gefördert, die national einheitlich geregelt sind. Zusätzlich gibt es eine Vielzahl regionaler Subventionsmodelle mit sehr unterschiedlichen Konditionen. Genauere Informationen dazu sind über die regionalen Büros der „Agence de l’Environnement et de la Maîtrise de l’Europe“ (ADEME) erhältlich.

Im Dezember 2010 hat die französische Regierung bekanntgegeben, dass zunächst bis März 2011 keine weiteren Photovoltaik-Anlagen über 3 kW genehmigt werden. Als Grund wurde genannt, dass das Ziel des Ausbaus der Solarstromerzeugung von 500 MW jährlich deutlich schneller als erwartet erreicht wurde und nun der gesetzliche Rahmen für die Photovoltaik-Förderung neu festgelegt werden müsse.

Welche Photovoltaik-Förderprogramme gibt es in Italien?

Italien hat mit dem „Conto Energia“ im Jahre 2003 eine Einspeisevergütung für Strom aus Photovoltaik-Anlagen festgelegt. Die Regelung wurde zuletzt im Januar 2010 verändert und sieht einen Vergütungstarif von 28,0 bis zu 37,0 €ct pro Kilowattstunde für einen Zeitraum von 20 Jahren vor (Stand Mai 2010). Auch hier gibt ein umfangreiches Angebot unterschiedlicher Fördermöglichkeiten auf nationaler und regionaler Ebene wie Steuererleichterungen und Subventionen beziehungsweise Kredite.

Detaillierte Informationen dazu gibt es zum Beispiel beim "Ministero dell’Ambiente e della Tutela del Territorio e del Mare, Direzione Generale per lo Sviluppo Sostenibile, il Clima e l’Energia" und der "Associazione Produttori Energia da Fonti Rinnovabili" (APER). Seit Beginn 2009 besteht darüber hinaus auf der Basis der EU-Richtlinie zur Gebäudegesamteffizienz eine Bauverpflichtung, die für Neubauten und renovierte Altbauten die Installation von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen vorschreibt.

Welche Photovoltaik-Förderprogramme gibt es in Spanien?

In Spanien gibt es seit 2008 eine gesetzlich verankerte Einspeisevergütung in Höhe von 27,31 bis 33,47 €ct pro Kilowattstunde, die für einen Zeitraum von 25 Jahren gewährt wird (Stand Mai 2010). Weitere Fördermöglichkeiten gibt es in Form von Subventionen, Krediten und einer Bauverpflichtung. Die landesweit einheitliche Regelung zur Steuererleichterung wurde zum 1. Januar 2011 abgeschafft; regional gibt es diese Art der Förderung dann nur noch im Baskenland.

Die Zahl der Subventionsmaßnahmen ist groß; genauere Informationen dazu finden Sie zum Beispiel bei der „ASIF – Spanish Photovoltaic Industry Association“. Auf nationaler Ebene besteht seit 2006 eine Bauverpflichtung zur Installation von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen für Neubauten und bestehende Gebäude, die in erheblichem Umfang modernisiert werden.