Ist der Betrieb einer Photovoltaik-Anlage wirtschaftlich sinnvoll?
Die Energieversorgung mit Strom aus Photovoltaik-Anlagen lohnt sich aus vielen Gründen. Sie ist klimafreundlich, nachhaltig und auch aus wirtschaftlicher Sicht sinnvoll. Als Investitionsobjekt sind Solaranlagen lukrativ, weil sie im Zusammenhang mit der gesetzlich garantierten Einspeisevergütung im Zeitraum von 20 bis 25 Jahren Renditen bis in den zweistelligen Bereich erwirtschaften.
Für Umwelt und Klima lohnt sich die Nutzung der Sonne als kostenlose und unbegrenzt verfügbare Energiequelle, weil der Bedarf an Brennstoffen zur Stromerzeugung gesenkt wird und keine Emissionen ausgestoßen werden. Die energetische Investition in den Bau einer Solaranlage amortisiert sich nach etwa drei Jahren (Energierückgewinnungszeit).
In die Planung einer Photovoltaik-Anlage fließen eine Ertragssimulation sowie eine Wirtschaftlichkeitsberechnung ein, die die Rentabilität der Anlage sicherstellen.
Was kostet die Installation einer Photovoltaik-Anlage?
Die Kosten für die Installation einer Photovoltaik-Anlage sind abhängig von der Größe, der Ausstattung und den örtlichen Gegebenheiten. Der Bundesverband für Solarwirtschaft (BSW) gibt die durchschnittlichen Kosten für eine schlüsselfertig montierte Aufdachanlage bis 100 Kilowattpeak für das IV. Quartal 2010 mit €2.724,- an (Netto-Systempreis pro Kilowattpeak, Quelle: Bundesverband Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar), www.solarwirtschaft.de/fileadmin/content_files/Faktenblatt_PV_BSW_Dez.pdf)
Kann ich durch den Betrieb einer Photovoltaik-Anlage steuerliche Vorteile erzielen?
Jeder Betreiber einer Photovoltaik-Anlage, der mehr als 50% der von ihm erzeugten Energie in das Stromnetz einspeist, ist umsatzsteuerpflichtig. Überschreitet der Jahresumsatz der Anlage zuzüglich der zu veranschlagenden Steuern eine bestimmte Summe nicht (unter €17.500,- im Vorjahr, weniger als €50.000,- im laufenden Kalenderjahr), besteht die Möglichkeit, sich als Kleinunternehmer von der Umsatzsteuerpflicht befreien zu lassen.
Die Umsatzsteuerregelung hat aber für den Anlagenbetreiber den Vorteil, dass die auf die Anlagenkomponenten und die Leistung der PV-Anlage zu entrichtende Umsatzsteuer rückerstattet wird. Der Betreiber des Netzes, in das der Strom eingespeist wird, muss dem Betreiber der Anlage zusätzlich zur Einspeisevergütung die Umsatzsteuer zahlen. Diesen Betrag muss der Anlagenbetreiber an das Finanzamt abführen, kann sich aber die Umsatzsteuer auf alle mit seiner Photovoltaik-Anlage verbundenen Ausgaben rückerstatten lassen.
Die Umsatzsteuerregelung senkt nachträglich die Investitionssumme, ohne dass die Erlöse aus der Vergütung geschmälert werden.


