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Einspeisemanagement

Einspeisemanagement nachrüsten und profitieren!

Betreiber von Photovoltaikanlagen ab 30 kWp sind gesetzlich verpflichtet, bis zum 31.12.2013 ein sogenanntes Einspeisemanagement (EisMan) nachrüsten zu lassen. Das Einspeisemanagement, auch Lastgangmanagement genannt, ist Bestandteil des Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG) und gibt dem Netzbetreiber die Möglichkeit, die Anlagenleistung ferngesteuert abzuregeln. Die Regelung betrifft alle Anlagen, die in den Jahren 2009 bis einschließlich 2011 errichtet wurden. Sollte der Betreiber der Photovoltaikanlage der Nachrüstpflicht für das Einspeisemanagement nicht nachkommen, ist der Netzbetreiber berechtigt, die Vergütungszahlungen einzustellen, bis die Nachrüstung erfolgt ist. 

Die Nachrüstung des Einspeisemanagements birgt große Vorteile: Sie ist sehr einfach und garantiert dem Betreiber der Photovoltaikanlage bei Abschaltung oder Ferndrosselung durch den Netzbetreiber die gesetzlich geregelte Vergütung. Der örtliche Netzbetreiber ist dazu berechtigt, Photovoltaikanlagen aus der Ferne zu drosseln, um beispielsweise sein Netz vor Überlastung zu schützen. Diese Drosselung muss dem Betreiber einer PV-Anlage nicht angezeigt werden. Ohne Einspeisemanagement (EisMan) entgeht dem Anlagenbesitzer jedoch die Vergütung, da er die Abschaltzeiten nicht konkret nachweisen kann. Der Netzbetreiber muss nämlich laut EEG den produzierten Strom vergüten - egal ob der Strom abgenommen wird oder nicht.

Auf dieser Seite haben wir die Antworten auf die häufigsten Fragen zum Einspeisemanagement zusammengestellt. Sprechen Sie uns gern an, wenn Sie weitere Fragen dazu haben!

SunEnergy Europe übernimmt das Einrichten des Einspeisemanagements für Ihr Photovoltaikkraftwerk und klärt alles Weitere mit dem Netzbetreiber.

 

Einspeisemanagement - Was ist das?

Einspeisemanagement - Was ist das?

Beim Einspeisemanagement, auch Lastgangmanagement genannt, handelt es sich um eine Funktion in der technischen Ausrüstung einer Photovoltaikanlage, die es dem Netzbetreiber ermöglicht, die Leistung der PV-Anlage aus der Ferne zu drosseln oder ganz abzuregeln. Mit Hilfe eines Einspeisemanagements (kurz EisMan) können Betreiber von Photovoltaikanlagen aber auch dem Netzbetreiber gegenüber nachweisen, wann genau ihre PV-Anlage zwar Strom erzeugt hat, dieser aber nicht ins Netz eingespeist wurde. Das ist wichtig, um Vergütungsausfälle gegenüber dem Netzbetreiber lückenlos nachweisen zu können und die entsprechende Vergütung erstattet zu bekommen.

Wie funktioniert die Nachrüstung des Einspeisemanagements?

Wie funktioniert die Nachrüstung des Einspeisemanagements?

Grundsätzlich ist der Anlagenbetreiber selbst für die Nachrüstung des Einspeisemanagements verantwortlich. Hierzu muss der Datenlogger der PV-Anlage für die EisMan-Funktion freigeschaltet oder nachgerüstet werden. Zusätzlich muss ein sogenannter Funkrundsteuerempfänger vom Fachmann installiert werden. Dieser empfängt die Drosselungssignale des Netzbetreibers und ist mit dem Datenlogger verbunden. Über diese Schnittstelle kann die Anlage abgeregelt werden. Mithilfe des Datenloggers kann man später über die Monitoringfunktion die Stromerzeugungsdaten mit den Netzeinspeisedaten der Photovoltaikanlage abgleichen. Die Monitoringdaten sind die Voraussetzung dafür, dass der Anlagenbetreiber den Vergütungsanspruch gegenüber dem Netzbetreiber geltend machen kann.

SunEnergy Europe übernimmt das Nachrüsten des Einspeisemanagements für Ihre Photovoltaikanlage und klärt alles Weitere mit dem Netzbetreiber.

Warum wird der erzeugte Strom nicht immer eingespeist und vergütet?

Warum wird der erzeugte Strom nicht immer eingespeist und vergütet?

Laut §§ 11 und 12 EEG können Netzbetreiber die Leistung von Photovoltaikanlagen aus der Ferne drosseln oder abschalten, wenn sie eine Überlastung des Netzes befürchten. Für den in der gedrosselten Anlage erzeugten Strom muss die gesetzlich vereinbarte Vergütung dennoch gezahlt werden. Das Einspeisemanagement hilft dem Anlagenbetreiber, den tatsächlich erzeugten Strom auch vergütet zu bekommen. Anders ist es bei einer Drosselung nach § 9 EEG, die Ausfallzeiten aufgrund von Wartungs- oder Ausbauarbeiten regelt. In diesem Fall muss der Netzbetreiber den Anlagenbetreiber vorher schriftlich benachrichtigen, ist aber nicht zur Erstattung der ausgefallenen Vergütung verpflichtet.

Einspeisemanagement installiert. Und nun?

Einspeisemanagement installiert. Und nun?

Wenn Sie das EisMan nachgerüstet haben, können Sie dem Netzbetreiber anhand der tages- und stundenspezifischen Monitoring-Daten nachweisen, wann Ihre Photovoltaikanlage zwar Strom erzeugt hat, dieser aber nicht ins Netz eingespeist wurde. Der Netzbetreiber gleicht Ihre Angaben dann mit seinen Daten zur Netzinstandhaltung ab und erstattet die entgangene Vergütung. Für größere Solarkraftwerke können sich die Nachforderungen der Einspeisevergütung schnell auf mehrere Tausend Euro summieren. Aber auch bei kleineren Anlagen lohnt sich die Nachrüstung des Lastgangmanagements.

SunEnergy Europe hilft Ihnen bei den Formalitäten mit Ihrem Netzbetreiber zum Einspeisemanagement und bei der Beantragung der Rückerstattung entgangener Vergütung.

Gesetzliche Grundlagen und hilfreiche Links zum Thema Einspeisemanagement

Gesetzliche Grundlagen und hilfreiche Links zum Thema Einspeisemanagement

Die Nachrüstpflicht des Einspeisemanagements für Photovoltaikanlagen von 30-100kWp basiert auf §66 EEG. Die termingerechte Nachrüstung, für die der Anlagenbetreiber die Kosten selbst tragen muss, ist in §6 EEG geregelt. Kommt der Anlagenbetreiber seiner Pflicht zur Nachrüstung nicht nach, kann der Netzbetreiber die Vergütung bis zur erfolgten Nachrüstung auf Null setzen (§17 EEG).

Der Netzbetreiber ist dazu berechtigt, Photovoltaikanlagen aus der Ferne zu drosseln, wenn er eine Netzüberlastung befürchtet oder er Wartungsarbeiten vornimmt. Sofern die Drosselung nach §11 EEG erfolgt (Gefahr der Netzüberlastung), entsteht nach §12 EEG ein Rückzahlungsanspruch für den erzeugten, aber nicht eingespeisten Strom. Im Falle von Wartungs- oder Netzausbauarbeiten (§9 EEG) hingegen entsteht kein Vergütungsanspruch. Diese müssen vom Netzbetreiber aber vorher schriftlich angekündigt werden.

Zu beachten ist außerdem, dass auch Photovoltaikanlagen unter 30 kWp der Nachrüstpflicht unterliegen, falls mehrere kleinere Anlagen zu einer großen Anlage zusammengefasst werden können. Das kann passieren, wenn sich mehrere Anlagen auf demselben Grundstück oder in unmittelbarer räumlicher Nähe befinden und innerhalb von zwölf aufeinanderfolgenden Kalendermonaten in Betrieb genommen worden sind (§ 6 (3) EEG 2012).

 

Hier können Sie noch einmal selbst in das EEG gucken.

Weitere zusammenfassende Informationen zum Einspeisemanagement findet man auch bei der Clearingstelle EEG

Die Bundesnetzagentur stellt ein Positionspapier zu den technischen Vorgaben des Einspeisemanagements zur Verfügung. 

Das BMU veröffentlicht auf seiner Homepage Anwendungshinweise zum Thema Einspeisemanagement.

EisMan auch für PV-Anlagen unter 30kWp

EisMan auch für PV-Anlagen unter 30kWp

Auch für Photovoltaikanlagen unter 30 kWp gibt es eine gesetzliche Pflicht zur Nachrüstung des EisMan. Alle PV-Anlagen dieser Größenordnung müssen bei Neuinstallation seit dem 1.1.2013 mit EisMan ausgerüstet sein. Für Photovoltaikanlagen, die 2012 installiert wurden, galt eine Übergangsfrist bis zum 1. Januar 2013. Wer bis zu diesem Zeitpunkt kein EisMan nachrüsten ließ, muss die Drosselung seines Kleinkraftwerks auf 70 % in Kauf nehmen. Für Betreiber von Anlagen unter 30 kWp, die 2011 und früher ans Netz gingen, ändert sich nichts.

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